Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte.
Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Jeder, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.
Die Leistungen zur Verbesserung der Bedingungen der häuslichen Pflege bilden den Schwerpunkt des Gesetztes. Es werden als Sachleistung Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen erbracht, seit 1996 auch Leistungen stationärer Pflege oder es wird Pflegegeld gezahlt.
Wer ist Pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Pflegebedürftigkeit kann durch viele Faktoren ausgelöst werden:
- Krankheiten,
- Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
- Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
- Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen,
- Endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
Tipp: Das Bundesministerium für Gesundheit gibt verschiedene Broschüren zum Thema „Pflege" heraus: z. B. „Pflegen Zuhause".
Publikationen können Sie bestellen unter Tel: 01805 77 80 90 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)
Auszug eines schriftlichen Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Mail: publikationen@bundesregierung.de
Gliederung der Pflege
Bisher wurde in der Pflegeversicherung die verschieden Bedürfnisse, die man als Pflege braucht, in Pflegestufen unterteilt. Ab dem 01.01.2017 tritt eine der größten Pflegereformen bisher in Kraft. Dann werden aus den bisherigen Pflegestufen 0, 1, 2 ,3 die Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5. Diese Änderungen sollen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft treten und sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten sie hier.