GdB
Grad der Behinderung
Der "Grad der Behinderung", abgekürzt GdB, fälschlicherweise oft mit Prozent wiedergegeben, ist eine Maßeinheit im deutschen Schwerbehindertenrecht die den Behinderungsgrad einer Person abbildet soll. Es wird in 10er Schritten gewertet von einem Wert von 20 bis 100. Je Höher der Beinträchtigungsgrad angegeben ist desto umfangreicher ist die Behinderung. Einzelne Erkrankungen werden hierbei nicht zusammen gezählt sondern wird der Gesamteindruck bewertet. Benutzt wird der Begriff im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), Kapital für Rehabilitation Teilhabe behinderter Menschen.
Der Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" (MdE) der ursprünglich verwendet wurde wird noch immer im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und im Recht der sozialen Entschädigung verwendet. Die neue Bezeichnung "GdB - Grad der Behinderung" wurde deshalb eingeführt um sowohl im beruflichen als auch im privatem Lebensbereichen eine Leistungsbeeinträchtigung vorliegt.
Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis hat der Behinderte bei einem GdB von mindestens 50. Dieser muss beim Versorgungsamt oder dem Amt für Soziale Angelegenheiten beantragt und genehmigt sein.
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